Herstellungserlaubnis nach § 13, Abs. 1 AMG (Sekundärverpackung)

direkt + online erfüllt die strengen Richtlinien der gültigen „Good Manufacturing Practice" (GMP).
Die Zertifizierung berechtigt

 • Ärztemuster aus Verkaufsware herstellen

• Gebrauchsinformationen/Packungsbeilagen austauschen

• Arzneimittelpackungsgrößen verändern (z. B. N3 in N1 packen)

• Bündeln nach Wunsch der Kunden

• Beschriftungen der Packungen (z. B. Charge, Verfallsdatum oder Ärztemuster)

• Erstellen von Etiketten z. B. Pharma-Zentral-Nummer (PZN)

• Vollkontrollen

Besonders bei zeitkritischen Situationen (z. B. Stockouts) sind wir bestens gerüstet. Die Neuproduktion von Faltschachteln (inkl. Blindenschrift) und Gebrauchsinformationen ist Bestandteil unseres Leistungsspektrums.